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Infodatenbank / Krankenversicherung |
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| Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Private Krankenversicherung (PKV) |
Private Krankenversicherung (PKV)
private health insurance
In der PKV wird Krankenversicherungsschutz durch private Unternehmen angeboten. Versicherungsberechtigt sind alle Personen, die nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen; Pflichtversicherte der GKV können ergänzenden Versicherungsschutz über Zusatzversicherungen der PKV erwerben.
Der Versicherungsschutz ist nicht gesetzlich nach Art und Umfang geregelt, sondern richtet sich nach Versicherungsbedingungen und nach Maßgabe der vereinbarten Tarife; er wird zwischen den Parteien ausgehandelt. Der ambulante und stationäre Schutz wird durch die Krankheitskostenvollversicherung gedeckt, zusätzlich kann eine Krankheitskostenzusatzversicherung, z.B. Kranken- bzw. Krankenhaustagegeldversicherung, vereinbart werden.
Die Leistungen werden in der PKV nach dem Kostenerstattungsprinzip gewährt, so dass Versicherte zunächst in finanzielle Vorleistung treten. Das Leistungsangebot der PKV untersteht seit Mai 2002 der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht. Sie ist dem Bundesfinanzministerium unterstellt.
Die Höhe des Beitrags wird risikoäquivalent zu den individuellen Risikofaktoren Eintrittsalter, Geschlecht und Vorerkrankungen erhoben. Für Vorerkrankungen besteht zumeist kein Versicherungsschutz. Eine beitragsfreie Familienversicherung wie die GKV kennt die PKV nicht.
Ein Kassenwechsel innerhalb der PKV ist zwar rechtlich möglich, allerdings aufgrund der kassengebundenen Altersrückstellungen de facto ausgeschlossen.
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