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Psychotherapeutengesetz
Psychotherapeutengesetz

Psychotherapist’s Act

Das am 1.1.1999 in Kraft getretene Psychotherapeutengesetz hat
– in seinem berufsrechtlichen Teil – zwei neue eigenverantwortlich und selbstständig arbeitende Heilberufe, den approbierten Psychologischen Psychotherapeuten und den approbierten Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten, geschaffen.

Beide neue Berufsgruppen fallen nun ebenso wie die bereits seit 1967 anerkannten ärztlichen Psychotherapeuten unter die Gruppe der Psychotherapeuten, deren Berufsbezeichnung geschützt ist und für deren Ausbildung der Staat entsprechende Vorgaben gemacht hat.

Das Psychotherapeutengesetz hat darüber hinaus in seinem krankenversichungsrechtlichen Teil die Integration der beiden neuen Berufsgruppen in das bestehende System der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung geregelt. Danach können staatlich approbierte Angehörige der beiden Berufsgruppen bei Erfüllung der im Sozialgesetzbuch V und in der Ärzte-Zulassungsverordnung vorgegebenen Voraussetzungen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen oder ermächtigt sowie Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung werden.

(Psychotherapeutengesetz: Bundesgesetzblatt I 1998, S. 1311 ff.)



 
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