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Rehabilitation
Rehabilitation

rehabilitation

Die Weltgesundheitsorganisation versteht unter Rehabilitation

alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind zu verhindern, dass Aktivitätseinschränkungen aufgrund von Funktionseinschränkungen zu Einschränkungen der Teilhabe an Lebensbereichen führen,

alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, das Ausmaß von Einschränkungen der Aktivität und der Partizipation zu verringern.

In Deutschland regelt das am 1.7.2001 in Kraft getretene SGB IX die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Teilhabe ist dabei der übergeordnete Begriff, der sich u.a. in Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft untergliedert. Nach dem SGB IX ist Rehabilitation darauf gerichtet, jeglichen Einschränkungen durch Krankheit und Behinderung zu begegnen und psychisch Kranken und behinderten Menschen ein möglichst eigenständiges Leben zu ermöglichen.

Charakteristisch für Rehabilitationsmaßnahmen sind folgende Grundsätze: Individualität, Komplexität, Interdisziplinarität und Zielgerichtetheit (bezogen auf die Folgen der Krankheit). In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht eine Leistungspflicht der Krankenkassen für medizinische Leistungen zur Rehabilitation, um u.a. Behinderungen abzuwenden oder zu mindern bzw. eine verminderte Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

(§§ 11, 40 – 43 SGB V, SGB IX)

Medizinische Vorsorge und Rehabilitation



 
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