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Infodatenbank / Krankenversicherung |
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| Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Richtlinien |
Richtlinien
directives
des Gemeinsamen Bundesausschusses konkretisieren mit Bindungswirkung für Leistungserbringer und Krankenkassen das Wirtschaftlichkeitsgebot und präzisieren die Leistungsansprüche der Versicherten. Die Richtlinien müssen den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und das Prinzip einer humanen Krankenbehandlung berücksichtigen.
§ 92 SGB V sieht in einem nicht abschließenden Katalog Richtlinien, z.B. über die ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Früherkennung von Krankheiten, Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die Verordnung von Arzneimitteln, vor. Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sind Bestandteil der Bundesmantelverträge.
Seit dem Zweiten GKV-Neuordnungsgesetz ist bei einigen Richtlinien zwingend ein Anhörungsverfahren mit den beteiligten Verbänden der Leistungserbringer und teilweise der Industrie durchzuführen. Die Richtlinien sind erst dann wirksam, wenn sie das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung nicht innerhalb einer bestimmten Frist beanstandet hat.
(§ 92 SGB V)
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