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Infodatenbank / Krankenversicherung |
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| Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| See-Krankenkasse |
See-Krankenkasse
Maritime Health Insurance Fund
Die See-Krankenkasse, eine besondere Abteilung des Rentenversicherungsträgers Seekasse, ist die zuständige Krankenkasse für alle Seeleute und ihre familienversicherten Angehörigen. Sofern Seeleute auf Schiffen fahren, die deutsche Flagge führen, unterliegen sie der Versicherungspflicht in der See-Krankenkasse. Diese Versicherungspflicht auf Schiffen gilt unabhängig von der Einkommenshöhe.
Der Versicherungsschutz besteht auch für Seeleute mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, wenn sie von einem deutschen Arbeitgeber befristet auf ein Schiff unter ausländischer Flagge entsandt werden (Versicherung kraft Ausstrahlung). Frei wählbar ist die See-Krankenkasse nicht. Bedingung für eine Mitgliedschaft ist mindestens ein Rentenversicherungsbeitrag für die Seekasse.
Mit rund 54.000 Mitgliedern hat die See-Krankenkasse einen Marktanteil von 0,1 Prozent. Versicherte erhalten Leistungen – wenn nicht von der See-Krankenkasse selbst – von der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) des Beschäftigungs- oder Wohnortes.
(§ 165 SGB V)
See-Krankenkasse
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