Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Krankenversicherung

Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Selbstbehalt
Selbstbehalt

Im Unterschied zur Zuzahlung übernimmt der Versicherte beim Selbstbehalt Kosten, die eigentlich die Krankenkasse zu tragen hätte. Seit den GKV-Neuordnungsgesetzen konnte jede Krankenkasse in ihrer Satzung einen Selbstbehalt vorsehen, bis zu dem ein Versicherter für ein Kalenderjahr einen Teil der Kosten selbst übernehmen konnte, wenn er zugleich Kostenerstattung gewählt hatte. Verknüpft hiermit war eine entsprechende Beitragsermäßigung für den Versicherten.

Das Solidaritätsstärkungsgesetz hat diese so genannte Gestaltungsleistung zum 1.1.1999 aufgehoben, bestehende Satzungsregelungen endeten am 31.12.1999. Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz können Krankenkassen in ihrer Satzung vorsehen, dass freiwillige Mitglieder, die Kostenerstattung in Anspruch nehmen, jeweils für ein Kalenderjahr einen Selbstbehalt übernehmen. Im Gegenzug erhalten die Versicherten eine Beitragsermäßigung. Diese ist direkt zwischen Versichertem und Krankenkasse abzurechnen, damit bei Einzugsstellen und Arbeitgebern zusätzlicher Aufwand vermieden wird.

(§ 53 SGB V)



 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker