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Selbstkostendeckungsprinzip
Selbstkostendeckungsprinzip

Bis zum Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes im Jahr 1993 hatten die Krankenhäuser einen Anspruch darauf, dass die individuellen Selbstkosten eines sparsam wirtschaftenden und leistungsfähigen Krankenhauses vollständig aus öffentlichen Fördermitteln sowie den Erlösen aus den Pflegesätzen gedeckt wurden. Zur Ausgabenstabilisierung sollte dieses Prinzip mit der neuen Bundespflegesatzverordnung zum 1.1.1996 durch den Anspruch eines Krankenhauses auf medizinisch leistungsgerechte Pflegesätze abgelöst werden.

Tatsächlich wirkt das Selbstkostendeckungsprinzip im so genannten flexiblen Rest-Budget nach, das weiterhin krankenhausindividuell vereinbart wird. Durch die Reform der Krankenhausfinanzierung werden das Prinzip der Kostendeckung und die Krankenhausbudgets mittels der Fallpauschalen (G-DRG) in drei Stufen bis zum Jahr 2007 endgültig durch das Leistungsprinzip abgelöst.

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