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Selbstverwaltung, ärztliche und zahnärztliche
Selbstverwaltung, ärztliche und zahnärztliche

medical self-government

erfolgt für alle Ärzte und Zahnärzte durch die (Zahn)Ärztekammern, für die zur Teilnahme an der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen (Zahn)Ärzte auch durch die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und die Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigung.

Ehrenamtliche Selbstverwaltungsorgane sind jeweils die Vertreterversammlung und der Vorstand. Hinzu tritt eine hauptamtliche Geschäftsführung. Das GKV-Modernisierungsgesetz bezweckt zum 1.1.2005 eine Professionalisierung der ärztlichen Selbstverwaltung durch einen hauptamtlichen Vorstand aus bis zu drei Vorstandsmitgliedern und eine verkleinerte Vertreterversammlung als Selbstverwaltungsorgan.



 
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