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Infodatenbank / Krankenversicherung

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Sicherstellungsauftrag
Sicherstellungsauftrag

service guarantee

Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (KVen/KZVen) sind verpflichtet, die ärztliche Versorgung der Versicherten nach Gesetz, Satzung und Vertrag sicherzustellen. Hierfür müssen sie ein qualitativ angemessenes, örtlich und jederzeit bedarfsdeckendes und wirtschaftliches Versorgungsangebot einschließlich eines Notdienstes bereithalten.

Der Sicherstellungsauftrag umfasst auch die Gewährleistungspflicht gegenüber den Krankenkassen, dass die Versorgung mit den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen übereinstimmt (Disziplinarverfahren). Zu seiner Erfüllung bedient sich die KV ihrer Mitglieder, ermächtiger Ärzte und ärztlich geleiteter Einrichtungen. Im Innenverhältnis verpflichtet der Sicherstellungsauftrag die KVen insbesondere zur Mitwirkung an Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Maßnahmen der Qualitätssicherung und zur Verteilung der Gesamtvergütung.

Soweit die Krankenkassen im Rahmen der Integrierten Versorgung Verträge abschließen, ist seit dem GKV-Modernisierungsgesetz der Sicherstellungsauftrag der KVen eingeschränkt.

(§§ 75, 140 a SGB V)



 
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