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Sozialdaten
Sozialdaten

social data

sind Einzelangaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, die Sozialleistungsträger für ihre Aufgabenerfüllung erheben, nutzen oder verarbeiten und dem Schutz des Sozialgeheimnisses unterliegen. Für ihre Erhebung, Nutzung und Verarbeitung sind die Regelungen des Datenschutzes maßgeblich.

Das Gegenteil von Sozialdaten sind aggregierte oder anonymisierte Daten, die keinen Rückschluss auf bestimmte oder bestimmbare Personen erlauben. Wann Sozialdaten zu anonymisierten Daten werden, bestimmt das Bundesdatenschutzgesetz: Hierzu müssen personenbezogene Daten derart verändert werden, dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können.

(§ 67 SGB X, § 3 Bundesdatenschutzgesetz)



 
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