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Sozialwahl
Sozialwahl

social security election

In der Sozialwahl werden die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger ermittelt. Die Wahlen sind frei, gleich und geheim. Sie finden alle sechs Jahre statt. Die nächste Wahl wird am 1.6.2005 erfolgen. Versicherte und Arbeitgeber wählen die Vertreter ihrer Gruppe getrennt aufgrund von Vorschlagslisten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Vorschlagslisten können Gewerkschaften, selbstständige Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung, Arbeitgebervereinigungen sowie die jeweiligen Verbände erstellen.

Daneben sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Versicherte und Arbeitgeber vorschlagsberechtigt. Sie können so genannte „freie Listen“ einreichen. Die Wahl wird als Urwahl mit Wahlhandlung oder als Friedenswahl ohne Wahlhandlung durchgeführt. Letzteres dann, wenn aus einer Gruppe nur eine Vorschlagsliste zugelassen ist oder auf mehreren Listen insgesamt nicht mehr Bewerber als zu Wählende sind. Diese gelten dann als gewählt.

(§§ 31 ff. SGB IV)



 
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