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Infodatenbank / Krankenversicherung |
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| Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Spitzenverbände der Krankenkassen |
Spitzenverbände der Krankenkassen
head associations of health insurance funds
Der Begriff umfasst alle Bundesverbände der Krankenkassen, die Bundesknappschaft, die Verbände der Ersatzkassen sowie die See-Krankenkasse. Die Spitzenverbände sind kassenartenübergreifend u.a. für folgende Aufgabenfelder zuständig:
Rahmenempfehlungen für zahnmedizinische Gruppenprophylaxe,
Indikationskatalog für verminderte Zuzahlungen bei medizinischen Rehabilitationsleistungen,
Zulassungsempfehlungen für Heil- und Hilfsmittel,
Festbetragsfestsetzung bei Arzneimitteln und Hilfsmitteln,
Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses,
Koordinierungsrichtlinien für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.
Im Fall der Nichteinigung wird die Entscheidung durch das
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Wege der Ersatzvornahme herbeigeführt.
Trotz der verschiedenen Kassenarten sind so für zentrale Bereiche der gesetzlichen Krankenversicherung einheitliche Standards gewährleistet; diesem Zweck dient auch die Verpflichtung der Spitzenverbände, für weite Teile der Versorgung gemeinsame Vertragspartner der Leistungserbringer zu sein. Die Spitzenverbände kooperieren hierfür in eigenen Arbeitsgemeinschaften der Spitzenverbände.
(§ 213 SGB V)
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