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Infodatenbank / Krankenversicherung

Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Telematik
Telematik

telematics


Telematik (TELEkommunikation und InforMATIK) schließt eine Vielzahl von informations- und kommunikationstechnischen Methoden und Programmen ein. Telematik kann im Gesundheitswesen für Wissenstransfer, administrative Prozesse, Kommunikation und Kooperation bei Behandlungsverfahren genutzt werden. Beispiele hierfür mit dem Ziel eines qualitativen und wirtschaftlichen Behandlungsnutzens sind die Implementierung von Leitlinien, Patientenchipkarten und Patienteninformationssysteme.

Für die gesetzliche Krankenversicherung bestimmt das GKV-Modernisierungsgesetz, dass bisher auf Papierform basierende Informations- und Kommunikationsprozesse so umfassend wie möglich in elektronischer Form erfolgen sollen. Zusätzlich sieht es bis zum 1.1.2006 die verbindliche Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte vor. Diese kann neben dem elektronischen Rezept u.a. auch einen elektronischen Arztbrief übermitteln.

Darüber hinaus können Krankenkassen seit dem 1.1.2004 aufgrund von Satzungsregelungen auch Finanzierungsmöglichkeiten für elektronische Gesundheitsakten vorsehen.

Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich der Telematik ist die Telemedizin, mit der trotz räumlicher Trennung Telediagnostik, Telekonsultation und telemedizinische Notfalldienste möglich werden. Projekte auf europäischer Ebene, z.B. zur Verzahnung nationaler und europäischer Gesundheitsberichterstattung, bereiten den Weg für transeuropäische Netze. Voraussetzung für den Ausbau telematischer Infrastrukturen sind insbesondere IT-Standards und eine den Anforderungen des Datenschutzes genügende Sicherheitsinfrastruktur.

Um diese Standards abzustimmen, arbeiten die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer und der gesetzlichen wie privaten Krankenkassen im
„Aktionsforum Telematik im Gesundheitswesen“ mit Fachleuten aus Ministerien, Wissenschaft und Industrie zusammen.

(§ 67 SGB V)

Aktionsforum Telematik im Gesundheitswesen



 
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