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Unfallversicherung, gesetzliche
Unfallversicherung, gesetzliche


accident insurance

Primäre Aufgabe der Unfallversicherung ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten versucht sie die Gesundheit bzw. Leistungsfähigkeit des Versicherten wiederherzustellen, z.B. durch Heilbehandlung oder Leistungen zur Teilhabe. Außerdem sichert sie die Verletzten und Angehörigen bzw. Hinterbliebenen finanziell ab. Die Unfallversicherung gliedert sich in die allgemeine, die landwirtschaftliche sowie die See-Unfallversicherung. Träger sind die Berufsgenossenschaften. Zur Unfallverhütung erlassen diese Unfallverhütungsvorschriften und überwachen deren Einhaltung. Pflichtversichert sind z.B. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Lebensretter während der Hilfeleistung, Schüler während des Schulbesuchs, Studenten während der Hochschulausbildung und einige bestimmte selbstständige Berufsgruppen. Für einige Personengruppen ist ein freiwilliger Unfallversicherungsschutz möglich.

(SGB VII)



 
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