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Vergütungssysteme, ambulante
Vergütungssysteme, ambulante


reimbursement systems

Die ärztliche Vergütung, die Gesamtvergütung, kann nach verschiedenen Vergütungssystemen berechnet werden. Den Partnern der Gesamtverträge steht es frei, welche Vergütungsform sie wählen (z.B. Festbetrag, Einzelleistungsvergütung, Kopfpauschale, Fallpauschale). Die Vergütungssysteme unterscheiden sich in ihrer Steuerungswirkung und bedingen unterschiedliche Risikoverteilungen zwischen den Vertragsparteien, z.B. hinsichtlich der Morbidität oder der Mengenentwicklung. Allerdings können die Vertragspartner auch Vergütungssysteme miteinander kombinieren und hierdurch Vor- und Nachteile der einzelnen Systeme ausgleichen.

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde eine grundlegende Reform der vertragsärztlichen Vergütung zum 1.1.2007 beschlossen. Die bis dato geltende Gesamtvergütung soll durch arztgruppenbezogene Regelleistungsvolumina ersetzt werden, die sich am Behandlungsbedarf der Versicherten einer Krankenkasse orientieren. Hiermit soll das finanzielle Risiko einer morbiditätsbedingten Mengenausweitung auf die Krankenkassen verlagert werden.

(§ 85 – 85 d SGB V)



 
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