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Versicherungspflicht
Versicherungspflicht


In der Sozialversicherung sind solche Personen versicherungspflichtig, die der Gesetzgeber als schutzbedürftig ansieht. Für diese Personen wird unbeachtlich einer tatsächlichen Beitragszahlung ein Versicherungsverhältnis begründet. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind versicherungspflichtig vor allem Arbeitnehmer, Bezieher von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsrecht, Jugendliche in besonderen Einrichtungen, behinderte Menschen, Studenten und Rentner.

Personen, die grundsätzlich dem Kreis der Pflichtversicherten angehören, können unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungsfreiheit erlangen.

(§ 5 SGB V)



 
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