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Infodatenbank / Krankenversicherung

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Vertrags(zahn)arzt
Vertrags(zahn)arzt


panel doctor/sick fund dentist

Jeder Arzt/Zahnarzt, der eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung erhalten hat, kann an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen erbringen. Die Zulassung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: so müssen (Zahn)Ärzte z.B. die Eintragung in das Arztregister und ihre Eignung nachweisen sowie zusätzlich an einem Einführungslehrgang zur GKV teilnehmen. Die Zahl der Vertragsärzte ist in den letzten Jahren stark gestiegen: Allein zwischen 1991 und 2001 nahm die Zahl der Vertragsärzte von 102.328 auf 128.512 zu – ein Plus von 26 Prozent. Im Jahr 2001 hatten bundesweit 115.445 Vertragsärzte eine Zulassung. Bei den Vertragszahnärzten waren 2001 in Deutschland insgesamt 54.095 Zahnärzte zugelassen.

Die Zulassung erfolgt über gemeinsame Zulassungsausschüsse der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen.



 
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