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Infodatenbank / Krankenversicherung |
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| Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Verwaltungskosten |
Verwaltungskosten
administrative costs
Krankenkassen: Die direkten Verwaltungskosten der Krankenkassen umfassen Personal-, Sach- und Werbungskosten, Aufwendungen für die Selbstverwaltung, Kosten für Rechtsverfolgung und Schiedsverfahren sowie Schiedsämter, Beiträge und Vergütungen an Dritte für Verwaltungszwecke sowie die Kosten der Fusion, Auflösung und Schließung von Krankenkassen. Im Jahr 2003 betrugen die Verwaltungskosten nach den vorläufigen Rechnungsergebnissen des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung 8,038 Milliarden Euro (West: 6,731 Milliarden Euro; Ost: 1,307 Milliarden Euro), dies sind 5,56 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz werden die Verwaltungskosten der Krankenkassen bis 2007 an die Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland gekoppelt. Dabei wird auf die jährlichen Verwaltungskosten je Versicherten abgestellt. Liegen diese bei einer Krankenkasse um mehr als zehn Prozent über dem Durchschnittswert aller Kassen, darf der Verwaltungsetat im
Folgejahr nicht steigen. Verlusten im Versichertenbestand der Krankenkasse oder Erhöhungen der Verwaltungskosten wegen Übertragung von Personalkosten vom Arbeitgeber auf die Krankenkasse wird Rechnung getragen.
Vertrags(zahn)ärzte: Die Vertrags(zahn)ärzte tragen die Verwaltungskosten ihrer jeweiligen Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung über eine Umlage, die von der vierteljährlichen Quartalsvergütung einbehalten wird. Die Verwaltungskosten betragen rund zwei Prozent der Ausgaben.
(§§ 4, 71 SGB V)
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