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Wohlfahrtspflege, freie
Wohlfahrtspflege, freie


voluntary welfare

Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege arbeiten neben den Trägern der Sozialhilfe zur Unterstützung notleidender oder gefährdeter Menschen, z.B. durch Beratungsstellen, Sozialzentren und Heime. Alle Sozialleistungsträger sind verpflichtet, die Wohlfahrtsverbände zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten (§ 17 SGB I). In der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen die Verbände insbesondere Leistungen der Haushaltshilfe und der häuslichen Krankenpflege (§§ 132, 132 a SGB V). Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege haben sich in einer Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände zusammengeschlossen.

Beispiel: www.awo.org


 
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