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Infodatenbank / Krankenversicherung

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Zulassung
Zulassung

approval, allowance

Neben den erforderlichen beruflichen Anerkennungen wie z.B. der Approbation, setzt die Berechtigung, zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen zu erbringen, bei vielen Leistungserbringern ergänzend eine Zulassung voraus. Dies betrifft Vertrags(zahn)ärzte, Leistungserbringer von Heil- und Hilfsmitteln und Krankenhäuser. Letztere werden in der Regel durch einen Krankenhaus-Versorgungsvertrag zur stationären Versorgung zugelassen. Mit der Zulassung wird die Eignung der Leistungserbringer zur Teilnahme an der GKV-Versorgung festgestellt. Zugleich werden die zugelassenen Leistungserbringer an die vertraglichen und gesetzlichen Pflichten in der gesetzlichen Krankenversicherung gebunden. Für die Vertragsärzte regeln die Bedarfsplanungsrichtlinien die Niederlassungsmöglichkeiten. Mit vollendetem 55. Lebensjahr ist eine Zulassung als Vertragsarzt grundsätzlich ausgeschlossen.

(§ 95 SGB V)



 
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