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Infodatenbank / Krankenversicherung

Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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gesetzliche Krankenkassen
gesetzliche Krankenkassen

health insurance funds, sickness funds

Während in der privaten Krankenversicherung privatrechtliche Unternehmen den Versicherungsschutz gewähren, wird die gesetzliche Krankenversicherung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Krankenkassen, durchgeführt.

Die insgesamt 287 Krankenkassen (Stand: Januar 2004) verteilen sich auf sieben Kassenarten: 17 Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), 229 Betriebskrankenkassen (BKK), 19 Innungskrankenkassen (IKK), eine See-Krankenkasse, zehn Landwirtschaftliche Krankenkassen, eine Bundesknappschaft, zehn Ersatzkassen. Die Kassenarten bilden jeweils Landes- und Bundesverbände der Krankenkassen.

Die Krankenkassen sind als Körperschaften mit Selbstverwaltung finanziell und organisatorisch unabhängig, stehen aber unter der Aufsicht der Länder bzw. des Bundes. Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz wurde die Organisation und Ausrichtung der Krankenkassen in weiten Teilen reformiert:

das Recht auf freie Kassenwahl der Versicherten eröffnete den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen;

der kassenartenübergreifende Risikostrukturausgleich wurde eingeführt;

die Selbstverwaltungsstrukturen der Krankenkassen wurden durch einen hauptamtlichen Vorstand und einen ehrenamtlichen Verwaltungsrat neu organisiert.


(§ 4 SGB V)



 
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