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» Schenkungssteuerbefreiung für unentgeltliche Gewinnspiele (zB Preisausschreiben)
13.01.2005
 
Das Abgabenänderungsgesetz 2004, das von Nationalrat und Bundesrat schon beschlossen, aber noch nicht im BGBl. verlautbart ist, enthält in Art. XXI auch eine Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes. Unter anderem werden gemäß § 15 Abs. 1 Z 6 Gewinne aus unentgeltlichen Ausspielungen (wie Preisausschreiben und andere Gewinnspiele), die an die Öffentlichkeit gerichtet sind, von der Schenkungssteuer befreit.

Gemäß § 34 Abs. 10 ErbStG ist diese Steuerbefreiung auf alle Vorgänge anzuwenden, für die die Steuerschuld nach dem 31.Dezember 2002 entsteht.

Dies bedeutet, daß § 34 Abs. 10 ErbStG der Verfahrenstitel für die Erstattung der Schenkungssteuer ist.
 

 
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