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» Grundstückshandel: Schon ein Verkauf kann "gewerblich" sein
23.05.2006
 
Normalerweise wird von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgegangen, wenn Privatleute innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte an- und wieder verkaufen. Doch auch schon ein einziges Objekt kann "gewerblich" eingestuft werden (und damit zur Gewerbesteuerpflicht führen), so das Finanzgericht Düsseldorf. In dem Fall hatte eine aus einem Ehepaar bestehende Grundstücksgemeinschaft von einer Bauträger-GmbH, an der es beteiligt war, ein Grundstück gekauft und darauf von der GmbH ein Mehrfamilienhaus bauen lassen, das es sofort "zu einem marktgängigen Preis" verkaufte. Das gelte unabhängig davon, dass die Eheleute keine "aktiven Verkaufsmaßnahmen" getroffen hatten, sondern von einem Makler mit einem Interessenten angesprochen worden waren. (Az: 7 K 1460/04)
 

 
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