Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Neuigkeiten
» Mietrecht: Nach drei Jahren gibts keine Kaution mehr
24.05.2006
 
Ist im Mietvertrag die Zahlung einer Kaution vorgesehen, so verjährt der Anspruch des Vermieters nach drei Jahren. Ist in diesem Zeitraum kein Geld hinterlegt worden, ist der Mieter aus dem Schneider. Ihm kann nicht vorgeworfen werden, "rechtsmissbräuchlich" zu handeln; der Vermieter hätte sich früher um seine Ansprüche kümmern müssen. (Landgericht Duisburg, 13 S 334/05)
 

 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker