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Neuigkeiten
» Kündigung: Der Chef muss sich um mögliche Versetzung bemühen
30.05.2006
 
Wird der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers ersatzlos gestrichen, so darf der Chef keine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, wenn er nicht geprüft hat, ob der Mitarbeiter möglicherweise eine andere Tätigkeit im Unternehmen ausführen kann. Besteht die Firma aus mehreren Betrieben, so muss er die Alternative in Betracht ziehen, seinen Beschäftigten in eine andere Filiale zu versetzen. (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 6 Sa 404/04)
 

 
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