Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Neuigkeiten
» Doppelter Haushalt: Der tatsächliche Aufwand wird nicht geprüft
06.06.2006
 
Führt ein Arbeitnehmer wegen verschiedener auswärtiger Tätigkeiten für seinen Arbeitgeber einen doppelten Haushalt, so kann er die gesetzlich vorgesehenen Pauschalen als Werbungskosten von seinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Der tatsächliche finanzielle Aufwand für die Wohnung am Beschäftigungsort wird nicht überprüft. (Hier war das Finanzamt der Meinung, dem Arbeitnehmer blieben für die Lebensführung zu geringe Beträge, so dass der Aufwand für die Zweitwohnung die Pauschalen nicht erreichen könne. Es schätzte die tatsächlichen Kosten auf jährlich 2.075 Euro und erkannte nur diesen Betrag als Werbungskosten an. Der Bundesfinanzhof widersprach.) (Az: VI R 44/03)
 

 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker