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| » Steuererklärung: Und wieder ein neues Formular für den Fiskus |
06.06.2006 |
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Bis zu 40 Seiten müssen Bürger für ihre alljährliche Einkommensteuererklärung ausfüllen, seit 2005 sind mit den Anlagen R für Rentner sowie EÜR für Selbstständige zwei weitere Formulare neu hinzu gekommen. Zusätzlich wurde die Anlage N für Arbeitnehmer erweitert. Der eingesparte Platz auf den übrigen Anlage wird genutzt, um die komplizierten Vorschriften des Steuerrechts überhaupt noch in der Steuererklärung unterbringen zu können. Das reicht dem Fiskus aber immer noch nicht, denn für das laufende Jahr kommt mit der Anlage Unterhalt ein neues zweiseitiges Formular hinzu. Diese Anlage muss für jede Person separat ausgefüllt werden, der unter die Arme gegriffen wird. Nicht zu verwechseln das Formular mit der Anlage U, über die Ex-Ehepaare den Abzug von Unterhalt nach der Trennung im Rahmen des Realsplittings beantragen.
Bürger sollten sich mit den neuen Anforderungen und umfangreichen Informationswünschen des Finanzamts bereits frühzeitig vertraut machen, denn ohne ausreichende Angaben werden die Aufwendungen später nicht mehr angesetzt. Zudem wird es schwierig, die Nachweise für die abgefragten Daten erst im Nachhinein zu beschaffen. Ein bloßer Verweis auf die generelle Bedürftigkeit der unterstützten Person reichen nicht mehr aus. Der Fiskus will das ab 2006 ganz genau wissen.
Unterstützungsleistungen an bedürftige Personen waren bislang auf der letzen Seite des Mantelbogens in insgesamt zehn Zeilen einzugeben. Nunmehr verlangt der Fiskus aber deutlich mehr Informationen. Das reicht von den Lebensumständen des Unterhaltenen über exakte Angaben zu Lohn, Zinsen, Renten, Ausbildungshilfen oder Sozialleistungen bis hin zu Abfragen hinsichtlich von Bargeldübergaben und Haushaltsangehörige. Flankiert wird dies durch einen 16seitigen Erlass des Bundesfinanzministeriums (Az. IV C 4 - S 2285 - 5/06) nebst vierseitiger Anlage. Hier gibt es Anweisungen dazu, welche zusätzlichen Nachweispflichten bei Unterhaltszahlungen über die Grenze steuerlich zu beachten sind.
Zudem erscheinen sämtliche Steuererklärungsformulare für 2006 in einem völlig neuen Design und sind mit den bisher bekannten Vordrucken kaum noch vergleichbar. Damit sind nun besser über die EDV verwertbar. Durch die deutlich vermehrten Angaben liegen dem Fiskus künftig weitere und übersichtlichere Daten in elektronisch auswertbarer Form zu, Falschangaben werden schneller enttarnt, Plausibilitätsroutinen sind einfacher durchführbar.
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