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» Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts bei gebrauchten Bauteil
06.06.2006
 
Bei Verwendung gebrauchter Teile von mehr als 10 % des gesamten Wertes wird ein neues Wirtschafsgut hergestellt, wenn dadurch ein anders artiges Wirtschaftsgut geschaffen wird (damit Investitionszulagenberechtigung nicht in jedem Fall). Wurde auf Grundlage eines bereits bekannten technischen Verfahrens eine Anlage für Zwecke des Betriebes entwickelt und errichtet, ist dies ein neues Wirtschaftsgut, auch wenn alte Bestandteile eingehen.
 

 
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