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» Teilzeiterwerbstätiges Kind
06.06.2006
 
Geht ein volljähriges Kind einem Teilzeiterwerb von 20 Stunden in der Woche nach, besteht eine typische Unterhaltssituation, die Kindergeldbezug rechtfertigt (sofern die Einkünfte und Bezüge den Jahresgrenzbetrage nicht übersteigen). Die Höhe der eigenen Einkünfte des Kindes ist für die Beurteilung, ob eine die Berücksichtigung des Kindes ausschließende Vollzeiterwerbstätigkeit anzunehmen ist, nicht entscheidend.
 

 
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