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» Steuerrecht: Finanzamts-"Bitte", ein Fahrtenbuch zu führen, verpflichtet nicht
12.06.2006
 
"Bittet" ein Finanzamt einen Steuerzahler in den Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid, seine dienstlich gefahrenen Kilometer künftig in einem Fahrtenbuch aufzulisten, so hat es damit keine Verpflichtung ausgesprochen, gegen die mit Widerspruch und Klage angegangen werden könnte. Vielmehr hat das Finanzamt dem Steuerzahler "lediglich ein bestimmtes Verhalten insofern nahe gelegt, als für den Fall der Nichtbefolgung die gesetzlich vorgesehene Konsequenz - nämlich, dass bestimmte Aufwendungen nicht mehr berücksichtigt werden - in Aussicht gestellt wurde". (Bundesfinanzhof, VI B 4/05)
 

 
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