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Neuigkeiten
» Häusliche Krankenpflege: Den Pflegediensten darf die Hand geführt werden
12.06.2006
 
Der Deutsche Caritasverband als Organisation von Pflegediensten kann sich nicht dagegen wehren, dass der "Gemeinsame Bundesausschuss" ein Leistungsverzeichnis der von Vertragsärzten verordnungsfähigen Pflegemaßnahmen bestimmt. Die Arbeit der Pflegedienste wird dadurch nicht rechtswidrig beeinträchtigt. Maßnahmen, die nicht in dem Verzeichnis aufgeführt sind, dürfen von den Kranken- und Pflegekassen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nicht genehmigt werden. (Bundessozialgericht, B 6 KA 69/04 R)
 

 
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