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Neuigkeiten
» Innergemeinschaftliche Lieferung: Belegnachweis
12.06.2006
 
Hat ein Unternehmer innergemeinschaftliche Lieferungen ausgeführt und den Buchnachweis rechtzeitig und vollständig erbracht, kann der Belegnachweis bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht nachgereicht werden. Die Ausstellung einer Rechnung ist dabei keine zwingende Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Lieferung; es reicht vielmehr aus, wenn die Voraussetzungen der Steuerfreiheit durch andere Belege mit gleichwertiger Aussagekraft eindeutig und leicht nachprüfbar nachgewiesen werden (BFH vom 30.03.2006 – V R 47/03).
 

 
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