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» Lohnsteuer-Außenprüfung: Viel Geld für den Fiskus im Jahr 2005
17.06.2006
 
Die Lohnsteuer-Außenprüfer haben für die klammen Haushaltskassen im abgelaufenen Jahr einen stolzen Betrag von rund 850 Millionen eingesammelt. Dabei wurden 167.616 private, gewerbliche und öffentliche Arbeitgeber von 1.990 Prüfern aufgesucht.

Dabei ist für die Lohnsteuerprüfung das Betriebsstätten-Finanzamt des Arbeitgebers zuständig. Die Beamten kümmern sich neben der Lohnsteuer auch um den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, die den Angestellten vom Gehalt abgezogen worden ist. Hinzu kommt noch die Überprüfung, ob das Lohnbüro auch die vermögenswirksamen Leistungen und Umsatzsteuer auf Sachbezüge richtig behandelt hat.

Neben den Beamten vom Finanzamt müssen Arbeitgeber auch noch mit Besuch von Angestellten der Rentenversicherungsträger rechnen. Die kommen mindestens alle vier Jahre und schauen auf die Richtigkeit der Beurteilung von Versicherungspflicht und -freiheit sowie die korrekte Beitragserhebung. In der Regel geht es bei der Prüfung vor Ort nicht nur um die Abgabenhöhe, sondern auch um eine Reihe von Formalien. Denn der Arbeitgeber hat eine Fülle von Vorschriften zu beachten, neben der Umsatz- auch bei der Lohnsteuer. So sind Lohnkonten für jeden Arbeitnehmer zu führen, die eine Vielzahl von Daten und Informationen enthalten müssen. Vorzuzeigen sind auch Personalakten und sonstige Unterlagen der Angestellten. Denn diese Belege können Daten enthalten, die für den Steuerabzug von Bedeutung sind.

Allerdings kommen die Lohnsteuerprüfer nicht überraschend, so dass sich Betriebe hierauf einstellen können. Zuvor kommt eine schriftliche Prüfungsanordnung, aus der sich der erste Besuchstag und der erwünschte Zeitraum ergibt. Dieses Wunschdatum kann dann auf Antrag des Arbeitgebers verschoben werden.

Zum Abschluss gibt es eine Schlussbesprechung, bei der sämtliche Beanstandungen auf den Tisch gelegt werden. Sinn dieser Zusammenkunft ist eine gütliche Einigung. Aus Sicht des Lohnsteuerprüfers entfällt bei einem einvernehmlichen Ergebnis erhebliche Nacharbeit. Denn zu einigen Punkten gibt es oft keine klare Lösung. Erfolgt nun ein Agreement in zumutbarem Rahmen, muss der Beamte seine Feststellungen weder ausgiebig erläutern, noch muss er später mir einem Einspruch rechnen. Da ist es doch besser, gleich vor Ort im Betrieb auf einen Kompromiss aus zu sein und die Akte anschließend schneller schließen zu können.
 

 
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