|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
| Neuigkeiten |
| » Neuer nützlicher Wegweiser für Existenzgründer |
21.01.2005 |
| |
Die richtige Wahl der Betriebsform - ob Einzelunternehmer, Personen- oder Kapitalgesellschaft -, die Anmeldung, die Buchführung, der Betriebsvermögensvergleich, die Gewinnermittlung, Finanzierungshilfen des Staates, die Einkommen-, Gewerbe-, Umsatz- und Lohnsteuer oder die elektronische Abgabe von Steueranmeldungen – diese und viele weitere steuerliche Aspekte kommen auf einen Existenzgründer zu. Deshalb will die neue Broschüre „Steuertipps für Existenzgründer“ erste wichtige Hinweise geben und Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründern nützlicher Wegweiser bei den ersten Schritten in die Selbständigkeit sein, stellte Finanzminister Kurt Faltlhauser am Freitag (07.01.) in München fest.
„Ohne ein tatkräftiges Unternehmertum hätte unsere Volkswirtschaft nicht ihren Aufschwung genommen. Gerade auch in der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation sind kreative Persönlichkeiten gefragt, die neue Ideen mit Tatkraft selbständig verwirklichen. Selbständige Unternehmer sind der Motor der sozialen Marktwirtschaft“, hob Faltlhauser hervor. Die Entwicklung Bayerns vom Agrarstaat zum hoch entwickelten Wirtschaftsstandort wäre ohne freies Unternehmertum nicht denkbar gewesen. Wer sich selbständig machen will, müsse allerdings gewisse Regularien beachten. Deshalb werden mit der neuen 80-seitigen Broschüre „Steuertipps für Existenzgründer“ unter anderem wichtige Hinweise zur Wahl der Unternehmensform, zu den Anmeldepflichten, zu den Unternehmenssteuern, zu den Buchführungspflichten, zu Finanzierungshilfen des Staates und vieles mehr gegeben.
Alle steuerlichen Probleme im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung schriftlich darzustellen, sei allerdings im Rahmen einer Broschüre nicht möglich, so Faltlhauser. Steuerliche Veranlagungen seien stets Entscheidungen im Einzelfall. Faltlhauser empfiehlt deshalb, weitere Informationen über die Anwendung steuerlicher Vorschriften allgemein oder im Einzelfall einzuholen, um späteren Unstimmigkeiten vorzubeugen. Auch das jeweils zuständige Finanzamt steht für eventuelle Fragen zur Verfügung. In den bayerischen Finanzämtern sind Servicezentren eingerichtet, die als erste Anlaufstelle des Bürgers beim Finanzamt dienen.
Die neue Broschüre „Steuertipps für Existenzgründer“ kann gegen Einsendung von Briefmarken im Wert von 0,85 Euro (für Portokosten) beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit, Postfach 220003, 80535 München angefordert werden. Sie kann ferner im Internet unter der Adresse http://www.stmf.bayern.de (Rubrik „Service - Informationsbroschüren“) abgerufen werden.
|
| |
|
|
|
|
|