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Neuigkeiten
» Unfall: Bis zu 1.300 Euro Schaden darf man sich entfernen
20.06.2006
 
Entfernt sich ein Unfallverursacher vom Ort des Geschehens, ohne das Eintreffen der Polizei abzuwarten, so kann ihm dennoch nicht die Fahrerlaubnis wegen Unfallflucht entzogen werden, wenn der Schaden nicht als bedeutend angesehen werden kann. Hier wurde ein Reparaturaufwand in Höhe von 1.065 Euro festgestellt. Das Landgericht Berlin setzte die "Bedeutungs"-Grenze auf 1.300 Euro fest. (Az: 516 Qs 59/05)
 

 
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