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Neuigkeiten
» Teilkaskoversicherung: Angabe des falschen Preises kostet den Schutz
23.06.2006
 
Wird der Wagen eines Fahrzeughalters gestohlen, so kann die Teilkaskoversicherung den Schadenersatz verweigern, wenn der Autobesitzer in der Schadenmeldung den (hier: höheren) Listen- statt den tatsächlich gezahlten Kaufpreis angibt. Nach Einschätzung des Saarländischen Oberlandesgerichts durfte die Versicherung von einer vorsätzlichen Täuschung ausgehen. (AZ: 5 U 306/05-31)
 

 
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