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» Steuerrecht: Zwischen privaten und geschäftlichen Zinsen muss unterschieden werden
27.06.2006
 
Will ein Steuerzahler die Darlehenszinsen, die er zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie zahlen muss, bei der Versteuerung der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung absetzen, so muss er darauf achten, sie nicht mit Zinsen zu vermischen, die für die Anschaffung eines privaten Wohnhauses anfallen. Kann er die einzelne Verwendung nicht anhand von Belegen nachweisen, so können die Zinsen in der Steuererklärung nicht berücksichtigt werden. (Finanzgericht München, 1 K 4060/02)
 

 
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