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» Handy am Steuer: Auch Diktieren während der Fahrt bringt Bußgeld
30.06.2006
 
Wird ein Autofahrer wegen Benutzens seines Mobiltelefons während der Fahrt mit einem Bußgeld belegt (hier in Höhe von 50 €, weil er gleichzeitig die zugelassene Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte), so kann er sich nicht mit der Begründung dagegen wehren, er habe sein Handy nicht als Telefon, sondern lediglich als Diktiergerät verwendet. Das Gesetz verbietet die "Benutzung eines Mobiltelefons". Das Thüringer Oberlandesgericht: "Eine mentale Überlastung und Ablenkung eines Fahrzeugführers infolge der Benutzung eines Mobiltelefons geht nicht alleine von der Benutzung eines Mobiltelefons als Telefon aus, sondern vielmehr in noch stärkerem Maße von seiner Verwendung als Organizer, Internetzugangsgerät oder Diktiergerät." (AZ: 1 Ss 82/06)
 

 
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