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» Steueramnestie: "Normale" Selbstanzeige kann nicht ausgebaut werden
07.07.2006
 
Gibt ein Steuerschummler sowohl eine "normale" Selbstanzeige in Form eines Briefes beim Finanzamt ab als auch (3 Wochen später) eine "strafbefreiende Erklärung" (die im Rahmen des Steueramnestiegesetzes Steuerunehrlichen von 2004 bis 2005 die Chance gegeben hat, Straf- und Bußgeldbefreiung sowie einen günstigen Nachzahlungstarif zu erhalten), so kann der Steuerzahler die Vorteile nicht in Anspruch nehmen. Die Rücknahme der Selbstanzeige ist nicht möglich, weil es dabei "nicht auf den widerruflichen Willen des Absenders, sondern allein auf die unwiderrufliche Kenntnis des Finanzamts" ankommt. Außerdem - so das Niedersächsisches Finanzgericht - kann die Selbstanzeige nicht nachträglich zu einer "strafbefreienden Erklärung" ausgebaut werden. (AZ: 3 V 281/05)
 

 
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