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» Entgeltfortzahlung: Nach Schlägerei muss auch der Chef bluten
07.07.2006
 
Wird eine Arbeitnehmerin von ihrem Ex-Mann zu Hause aufgesucht und von ihm beleidigt, fordert sie ihn auf, weitere Beleidigungen zu unterlassen, woraufhin dieser wütend und gewalttätig wird, so kann ihr Arbeitgeber für eine (hier: 3wöchige) Arbeitsunfähigkeit die Entgeltfortzahlung nicht mit der Begründung verweigern, sie habe die Schlägerei provoziert, wenn sie ausschließlich verbal versucht hat, ihren ehemaligen Gatten "ruhig" zu stellen und sich erst nach seinem tätlichen Angriff gewehrt hat. (Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 1303/05)
 

 
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