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Neuigkeiten
» Ergänzende Absicherung zur „Rürup-Versicherung“
07.07.2006
 
Eine Altersabsicherung in Form einer Basisrente nach „Rürup“ kann um eine Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente), der verminderten Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) oder von Hinterbliebenen ergänzt werden. Dies bedeutet, dass mehr als 50 % der Beiträge für die eigene Altersvorsorge geleistet werden müssen (Verfügung der OFD Frankfurt/Main vom 15.07.2006).
 

 
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