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» Steuerrecht: Entfernungspauschale gibt es nur einmal
21.07.2006
 
Auch wenn ein Opernsänger täglich morgens zur Probe und abends zur Vorstellung (oder in seltenen Fällen ebenfalls zur Probe) zwischen Wohnung und Theater zweimal hin- und herfährt, kann er die Kilometerpauschale nur einmal vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die entsprechende Entscheidung des Bundesfinanzhofs. (AZ: 2 BvR 2085/03)
 

 
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