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» Limited – persönliche Haftung
21.07.2006
 
Die Rechtsform einer britischen Limited schützt den Geschäftsführer nicht vor der Haftung nach deutschem Recht. Verschleppt der Chef die Insolvenz, muss er die Schulden ebenso privat zahlen wie ein GmbH-Geschäftsführer (Landgericht Kiel). Für die Limited, die zwar in England nach englischem Recht gegründet wurde, aber in Deutschland die Tätigkeit ausübt, gilt das deutsche Steuerrecht. Bei der Haftung ist ein größeres Risiko als bei der GmbH gegeben, da aufgrund des geringen Haftungskapitals von einem britischem Pfund sehr schnell eine Verschuldung der Limited eintreten kann.
 

 
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