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Neuigkeiten
» Arbeitsrecht: Auch in einer WG kann es die Heimzulage geben
24.07.2006
 
Erzieher, die die tägliche Lebensführung behinderter Mitglieder einer Wohngemeinschaft gestalten, haben neben ihrem Gehalt Anspruch auf eine "Heimzulage". Die Zulage muss gezahlt werden, wenn der Erzieher die Gesamtverantwortung für die Behinderten übernimmt und sie bei der Ernährung, Körperpflege, Erledigung der Einkäufe, Verabreichung der Medikamente und der Beobachtung des Gesundheitszustandes unterstützt. (Landesarbeitsgericht Berlin, 14 Sa 481/06)
 

 
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