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» Steuerrecht: Getrennt lebende Eheleute gleichen "innen" fiktiv aus
24.07.2006
 
Für eine Steuernachforderung, die nach der Trennung von Eheleuten fällig wird, sind die Partner als Gesamtschuldner zuständig. Übernimmt einer der beiden die Zahlung, so sind "beide Eheleute von ihrer Steuerschuld befreit worden". Im Innenverhältnis ist allerdings "auf der Grundlage einer fiktiven getrennten Veranlagung" zu ermitteln, welcher Betrag konkret auf wen entfällt. Der Ehegatte, der die gesamte Steuernachforderung (und damit auch eine Verbindlichkeit des anderen) getragen hat, hat Anspruch auf Ersatz des "Fremd"-Aufwandes - es sei denn, die Eheleute hätten vorher eine andere Vereinbarung getroffen. Entsprechendes gilt für Steuererstattungen. (Bundesgerichtshof, XII ZR 111/03)
 

 
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