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Neuigkeiten
» Information des Bundesministeriums für Finanzen über die Feststellung einer Behinderung ab dem Jahr
22.01.2005
 
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2004 wurde § 35 Abs. 2 EStG 1988 dahingehend geändert, dass die Tatsache der Behinderung und das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit in der Regel vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (jeweilige Landesstelle) festgestellt wird. Der Amtsarzt ist seit 1. Jänner 2005 für diese Feststellung nicht mehr zuständig.

Das Bundesministerium für Finanzen hat zu dieser Thematik nachfolgende Information verfasst:

Information des BMF vom 13.1.2005

https://www.bmf.gv.at/steuern/Einkommensteuer/Informationen/Behindertenpass.htm
 

 
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