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Neuigkeiten
» Damnum nur noch bei 5-jähriger Zinsbindungsfrist
27.01.2005
 
Die bei Immobilienfinanzierung früher üblichen Damnen können seit Jahresbeginn nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Zinsbindungsfrist des Darlehens max. 5 Jahre beträgt. Immobilienbesitzer können damit derartige Aufwendungen nicht mehr als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften ansetzen (Änderungen durch das EURLG).
 

 
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