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Neuigkeiten
» Schenkungsteuer: Besser nach dem Übertrag die Miete erhöhen
08.02.2005
 
Schenkt ein Mann seinem Sohn eine vermietete Immobilie, die er kurz vor der Übertragung auf seinen Filius noch mit erheblichem finanziellen Aufwand renoviert und die Miete erhöht hat, so darf das Finanzamt für die Ermittlung der vom Sohn zu zahlenden Schenkungsteuer den nun höheren Wert der Wohnung als Grundlage nehmen. (Finanzgericht Münster, Aktenzeichen: 3 K 6068/99 vom 12.03.2003)
 

 
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