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» Weniger als halbes Kindergeld darf nicht voll angerechnet werden
23.02.2005
 
Zahlt ein Vater mangels ausreichender Einkünfte seinem Kind weniger Unterhalt, als es ihm (je nach Alter) als Existenzminimum zusteht, so darf er von seinen Überweisungen nicht - wie sonst - das halbe Kindergeld abziehen. Daraus folgt, dass ihm das Finanzamt auch nicht das halbe Kindergeld steuererhöhend ansetzen darf. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen: VIII R 51/03 vom 30.11.2004. Die Münchener Richter haben den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.)
 

 
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