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» Umsatzsteuerliche Behandlung der Mautgebühr
19.01.2005
 
Spediteure haben die Benutzung von Autobahnen eine Mautgebühr zu entrichten. Die Gebühr ist nicht mit Umsatzsteuer belastet, ein Vorsteuerabzug für die Spediteure ergibt sich soweit nicht.
Da die Spediteure die Mautgebühr auf ihre Kunden abwälzen, erhöht sich dadurch das Gesamtentgelt für die Beförderungsleistung. Folglich unterliegt der insgesamt berechnete Betrag der Umsatzbesteuerung. Ein durchlaufender Posten ist nicht gegeben.
Der Umstand, dass die Spediteure die Mautgebühr in ihren Rechnung gesondert aufführen, führt zu keinem anderen Ergebnis. Sie legen damit ihren Kunden lediglich rechnerisch dar, wie sich der Preis für die Beförderungsleistung zusammensetzt.

 

 
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